Instandhaltung und Prüfung von Feuerlöschern
Wir kommen zu Ihnen und prüfen Ihre Feuerlöscher an Ort und Stelle – so stehen Sie im Ernstfall nicht ohne funktionierenden Löscher da! Unser Kunden schätzen unsere Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie unsere fachgerechte Arbeit. Wir verwalten die Prüftermine für Sie und melden uns rechtzeitig schriftlich und telefonisch an. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und nehmen Sie gerne unseren Kundenservice in Anspruch – Brandschutz ist Vertrauenssache!
Warum prüfen?
Feuerlöscher sind Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsmittel. Sie sind Druckbehälter und somit gemäß ProdSG §2 Nr. 30b “überwachungsbedürftige Anlagen”.
Gemäß der ASR A2.2 (ArbStättV) sind in Arbeitsstätten Gefährdungen für Beschäftigte zu vermeiden (z.B. Brand). Daher müssen Sicherheitseinrichtungen (Feuerlöscher) instand gehalten und regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen garantiert auch die Sicherstellung der Funktion von Feuerlöschern, die außergewöhnlichen Ereignissen oder Schäden verursachenden Einflüssen wie Frost, Hitze, Staub, Feuchtigkeit etc. ausgesetzt sind. Ein Feuerlöscher muss im Ernstfall funktionieren – nur dann kann er so etwas wie eine Lebensversicherung sein.
Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Speziell beim Einsatz von Feuerlöschern kann eine Gefährdung anderer Personen nie ausgeschlossen werden. Die sichere Benutzung eines Feuerlöschers beinhaltet in besonderer Weise auch die Gewährleistung der Funktions- und Löschfähigkeit. Diese wird durch die Instandhaltung nach DIN 14406 Teil 4 erfüllt. Im Rahmen der Instandhaltung nach BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) führen wir Instandhaltungsmaßnahmen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durch. Sie erhalten von uns Prüfaufzeichnungen und – bescheinigungen.