Nach den  Vorgaben der ASR A2.2 ergibt sich für einen Betrieb eine bestimmte Anzahl von Feuerlösch-Geräten. Hierbei sind die Brandklassen, die Brandgefährdung sowie die Größe der Räumlichkeiten bzw. des Gebäudes entscheidend.  Auch die Anzahl der Geschosse sowie die Laufwege von einem Löscher zum nächsten spielen eine Rolle.

Ebenso wichtig ist die Beschilderung der Feuerlöscher sowie der Fluchtwege gemäß ASR A1.3. Wir ermitteln Ihren Bedarf  und rüsten Sie gemäß der Verordnungen aus. So können Sie einer Kontrolle der Berufsgenossenschaft gelassen entgegen sehen!